Sofern Ihr Gebäude im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft versichert wird, sollten Sie sicherstellen, daß nicht nur das Gemeinschaftseigentum, sondern auch Ihre eigenen vier Wände mit versichert werden, daß der Deckungsumfang den vollen versicherbaren Gefahrenkatalog umfaßt und die Versicherungssumme dem Wiederherstellungswert Ihres Eigentums entspricht, daß die zentral zu zahlenden Beiträge ordnungsgemäß überwiesen werden. Hausrat.
Grundsätzlich ist der Wiederbeschaffungswert des gesamten Inhalts (inkl. In Schubladen und Schränken verstauter Dinge) zu berücksichtigen. Lokale Verträge verlangen zumeist auch eine Aufstellung aller Gegenstände bzw. Bilder-Kollektionen mit einem Einzelwert von Euro 1.000 - 50.000.- und mehr. Diese gelten als Wertgegenstände. Schäden. Für den Schadensfall sollten Sie stets sicherstellen, daß die Versicherungssummen bedarfsgerecht sind und keinen Anlaß zur Anrechnung von Unterversicherungen bieten;
Es ist zu empfehlen, daß Sie Ihre Verträge mit Vermittlern abschließen, welche Ihnen insbesondere im Schadenfall den gewünschten Service bieten können, daß Sie mit Ihrem Vermittler auch Nuancen der Deckung besprechen können.
Die Einkommenssteuer/ Wertzuwachs-Steuer für den Verkauf durch Nicht -Residenten von Immobilien Eigentum in Spanien. (I.R.P.F./Retención en la adquisición de immuebles a No Residentes).
Wenn Sie Ihre Immobilie als Nicht - Residente in Spanien verkaufen, ist der Käufer verpflichtet, 5% des Kaufpreises einzubehalten - abgewickelt über den Notar - und an das Finanzamt als Pauschale für ggfs. entstandenen Gewinn. Sollte der Steuerbetrag geringer als die einbehaltene Pauschale sein, zahlt Ihnen das Finanzamt den Differenzbetrag (auf Antragstellung) zurück. Der Steuersatz auf Gewinne ist für alle nun 18 %.
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